Traning: jeden Dienstag vom 1. April bis 30. August jeweils ab 18.00 - 20.30 h
2008 JAHRESPFLICHT-PROGRAMM
1. die 2 besten von den 3 ersten Passen Hampfrosa-Cup A 10
2. Frühlings - Cup 1. Durchgang A 10
3. Sektionsmeisterschaft (10. Juni 08) A 10
4. Bundesprogramm A 5 / B4
5. Feldschiessen B 4
6. Bündnerstich : Präzisonstich A 10
7. Bündnerstich : Seriestich A 5
8. die zwei besten 10 er – Passen Jahresstich A10
9. Sektion Kant.Bern A10
Reglement Probeschüsse nach den entsprechenden ReglementenSchützen, die das Bundesprogramm mit der persönlichen Armeewaffe schiessen müssen, können dies für das Jahrespflichtprogramm vorgängig mit dem Karabiner oder Stg 90 unter Aufsicht des Schützenmeisters schiessen. Schiesspflichtige werden aufgefordert nur mit der persönlichen Waffe zu schiessen.Das Bundesprogramm darf nur an den offiziellen Daten geschossen werden.Der Frühlingscup darf an den Jahrespflichtübungen mit nur 2 Probeschüssen nachgeschossen werden.
Die Schweizerische Sektionsmeisterschaft muss bis 10. Juni geschossen sein. Ist ein Schütze verhindert am offiziellen Schiessen teilzunehmen, kann er diese Vor- oder Nachschiessen.
Resultate, die den oben erwähnten Bedingungen nicht entsprechen, werden für das Jahrespflichtprogramm nicht anerkannt.
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